Krank am Prüfungstag

Die bisherigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU), die lediglich zur Vorlage beim
Arbeitgeber gedacht sind und eine allgemeine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, können nicht
mehr anerkannt werden.
Sollten die Bewerber aufgrund einer Erkrankung nicht an einer theoretischen oder praktischen
Prüfung teilnehmen können, benötigen wir ab dem genannten Datum ein ärztliches Attest.
Das Attest muss die folgenden Informationen enthalten:
 Vor-/Nachname, Anschrift und Geb.-Datum des Bewerbers
 Begründung, dass der Bewerber an der jeweiligen Prüfung (Theorie oder Praxis) im
Zeitraum von XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX krankheitsbedingt nicht teilnehmen kann
 Unterschrift des Arztes, Praxisstempel und Ausstellungsdatum
Wir verstehen, dass diese Anforderungen eine Umstellung bedeuten, wir müssen jedoch
sicherstellen, dass alle Prüfungsversäumnisse in Bezug auf die amtlichen
Fahrerlaubnisprüfungen korrekt und nachvollziehbar dokumentiert sind.
Wichtig hierbei ist zusätzlich, dass die Bewerber uns unverzüglich informieren. Dies muss
somit grundsätzlich am Tag der Feststellung der (voraussichtlichen) Prüfungsunfähigkeit, per
E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com unter Angabe des Vor-/Nachnamens, des Geburtsdatums und
der Angabe des Prüfungstermins des Bewerbers mitgeteilt werden. Die Meldung hat
grundsätzlich vor der Prüfung zu erfolgen.
Das schriftliche Attest des Arztes muss spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem
Prüfungstag per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com (Dateiformat: PDF, JPG oder PNG; Größe:
Max 5 MB) eingegangen sein.