Die FAQ
Krank am Prüfungstag
Sollten die Bewerber aufgrund einer Erkrankung nicht an einer theoretischen oder praktischen Prüfung teilnehmen können, benötigen wir ein ärztliches Attest, ( keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung! )
Das Attest muss die folgenden Informationen enthalten:
- Vor-/Nachname, Anschrift und Geb.-Datum des Bewerbers
- Begründung, dass der Bewerber an der jeweiligen Prüfung (Theorie oder Praxis) im Zeitraum von XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX krankheitsbedingt nicht teilnehmen kann
- Unterschrift des Arztes, Praxisstempel und Ausstellungsdatum
Wichtig hierbei ist zusätzlich, dass die Bewerber uns unverzüglich informieren. Dies muss somit grundsätzlich am Tag der Feststellung der (voraussichtlichen) Prüfungsunfähigkeit, per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com unter Angabe des Vor-/Nachnamens, des Geburtsdatums und der Angabe des Prüfungstermins des Bewerbers mitgeteilt werden. Die Meldung hat grundsätzlich vor der Prüfung zu erfolgen. Das schriftliche Attest des Arztes muss spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Prüfungstag per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com (Dateiformat: PDF, JPG oder PNG; Größe: Max 5 MB) eingegangen sein
Ausfallstunde
Ich kann doch nicht zur Fahrstunde kommen, ich habe die Fahrstunde verpennt…..
Bitte mindestens 48 Stunden vorher absagen, dann ist alles gut. Wenn mit kürzerer Frist abgesagt wird – ich versuche immer Ersatz zu finden, was meistens auch gelingt. Wenn ihr selbst einen Ersatz findet, auch gut.
Aber Rumsitzen und Däumchen drehen macht mir keinen Spaß. Die erste Ausfallstunde berechne ich nie, aber ab der zweiten.
Abholen
Prinzipiell ja, meistens wird es aber nicht klappen.
- einer will Automatik, der nächste Schaltung
- einer will mit Anhänger, der nächste ohne
- einer will Auto, der nächste Motorrad
- ………
Deshalb beginnt und endet die Fahrstunde in der Regel an der Fahrschule. Wenn wir etwas anderes vereinbaren können, dann tun wir das, aber siehe oben….